
DIPLOMANERKENNUNGEN FÜR DIE SCHWEIZ UND DEUTSCHLAND
Arbeiten im erlernten Beruf!
Für Berufstätige, die an einem anderen Ort tätig sein wollen, aber auch für ihre neuen Arbeitgeber, ist der Umstand, dass zunächst die Ausbildungen anerkannt werden müssen, von besonderer Bedeutung.
Anderswo erworbene Qualifikationen und Erfahrungen müssen am neuen Arbeitsort richtig eingeschätzt werden. Zu diesem Zweck werden so genannte Gleichwertigkeiten ausgestellt.
Für die Diplomanerkennung sind in der Schweiz verschiedene Behörden auf Bundesebene zuständig, je nach Berufszweig sind auch andere Unterlagen und Nachweise erforderlich.
Um zu erfahren, ob ihr Beruf zunächst einer Diplomanerkennung bedarf, klicken Sie bitte hier auf die Liste der Berufe.
IHRE VORTEILE
-
Wir arbeiten schnell und mit den modernen Kommunikationsmitteln, so dass eine Rechtsvertretung ohne Vororttermin stets möglich ist
-
Sie sind anwaltlich vertreten, nicht bloss juristisch
-
Wir kennen die einschlägigen Vorschriften und Verfahren
-
Wir kooperieren auf regelmässiger Basis mit den zuständigen Stellen und kennen die Gepflogenheiten
-
Im Bereich Medical bieten wir Ihnen bei Interesse auch vorherige, parallele oder nachgelagerte Stellenvermittlung über uns an.
-
Für den deutschen Arbeitsmarkt bieten wir jetzt auch Diplomanerkennungen für Ärzte und Pfleger
-
Bei erfolgreicher Vermittlung durch uns und ungekündigtem 3-monatigem Arbeitsverhältnis, erstatten wir die bei uns erstandenen Kosten der Diplomanerkennung vollumfänglich zurück.
-
Wir führen nicht nur Ihre Arbeitnehmerentsendung durch, sondern erledigen für Sie auch die Diplomanerkennungen im vereinfachtem Verfahren
-
Wir arbeiten verlässlich und diskret nach unseren hohen Qualitätsansprüchen